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Untere Bauaufsichtsbehörde

Als Untere Bauaufsichtsbehörde ist die Stadt Celle für den Vollzug der Baugesetze (z.B. Baugesetzbuch BauGB, Niedersächsische Bauordnung NBauO) zuständig. In diesem Zusammenhang ist die Stadt Celle für die Überprüfung und Genehmigung von Baugesuchen, die Überwachung aller Bauvorhaben im Stadtgebiet, die Bearbeitung von Baulasten, die Widerspruchsbearbeitung und das bauaufsichtliche Einschreiten zuständig.

Zugeordnete Dienstleistungen:

Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

Akteneinsicht/Bauaktenarchiv

Bauberatung

Baugenehmigung Einsicht gewähren für Nachbarn

Baugenehmigung Erteilung

Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

Baulasten: Eintragung - in das Baulastenverzeichnis

Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

Bebauungsplan

Bodendenkmalpflege

Carport aufstellen

Denkmalschutz und Denkmalpflege

Erschließungsbestätigung

Kulturdenkmal: Forschung/Grabung - Genehmigung

Kulturdenkmal: Veränderung/Abbruch - Genehmigung

Verfahrensfreie Baumaßnahmen

Werbeanlagen

Formulare

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Akteneinsicht

Bauanträge

Baulasten

Denkmalpflege