Untere Bauaufsichtsbehörde
Als Untere Bauaufsichtsbehörde ist die Stadt Celle für den Vollzug der Baugesetze (z.B. Baugesetzbuch BauGB, Niedersächsische Bauordnung NBauO) zuständig. In diesem Zusammenhang ist die Stadt Celle für die Überprüfung und Genehmigung von Baugesuchen, die Überwachung aller Bauvorhaben im Stadtgebiet, die Bearbeitung von Baulasten, die Widerspruchsbearbeitung und das bauaufsichtliche Einschreiten zuständig.
Zugeordnete Dienstleistungen:
Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung
Baugenehmigung Einsicht gewähren für Nachbarn
Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Baulasten: Eintragung - in das Baulastenverzeichnis
Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Kulturdenkmal: Forschung/Grabung - Genehmigung
Kulturdenkmal: Veränderung/Abbruch - Genehmigung
Formulare
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Akteneinsicht
Bauanträge
Baulasten
Erklärung einer qualifizierten Vereinigungsbaulast (PDF, 106 kB)
Denkmalpflege
Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung (PDF, 763 kB)