Seiteninhalt

Denkmalschutz und Denkmalpflege


In dem reichen Schatz von historischen Gebäuden ist viel über unsere Kultur abzulesen. Gebäude, die in besonderer Weise etwas über unsere Traditionen aussagen, sollen im Interesse der Öffentlichkeit auf Dauer erhalten werden. Dies gilt in ähnlicher Form auch für historische Parkanlagen (Gartendenkmale) und für archäologische Funde (Bodendenkmale). Diese besonderen Zeugnisse unserer Kultur wurden und werden daher als Kulturdenkmale unter Schutz gestellt.
Denkmalgeschützte Gebäude sind entsprechend dieser Bedeutung sowohl in ihrem Erscheinungsbild als auch in ihrer Substanz zu erhalten. Letztere ist ein unwiederbringliches materielles Zeugnis und sagt viel über die historischen Bauweisen, die Herstellung, die Bearbeitungstechniken bis hin zum Selbstverständnis des Bauherrn oder der Bauherrin.

In Celle war man sich der Bedeutung des bauliches Erbes sehr früh bewusst. Daher hatte die Stadt bereits 1908 ein Ortstatut, nach dem in der gesamten Altstadt bauliche Änderungen, Fassadenanstriche sowie Reklame genehmigt werden mussten. Weitere Schutzvorschriften wurden vom Rat der Stadt in den Folgejahren erlassen. Als Ergebnis dieser Bemühungen wurde die Stadt Celle 1978 mit ihrem Beitrag „Altstadt Celle“ zum Landeswettbewerb „Stadtgestalt und Denkmalschutz im Städtebau“ für besondere Leistungen ausgezeichnet.
Das im selben Jahr eingeführte und in überarbeiteter Form noch heute gültige Niedersächsische Denkmalschutzgesetz beschreibt, was zum Schutz der Kulturdenkmale zu tun ist. Für denkmalgeschützte Gebäude wurde festgelegt, dass diese zu erhalten und zu schützen sind und dass Instandhaltungs- und Baumaßnahmen genehmigungspflichtig sind. Darüber hinaus sagt das Denkmalschutzgesetz auch, dass für Baudenkmale eine Nutzung anzustreben ist, die ihre Erhaltung auf Dauer gewährleistet. Die Denkmalschutzbehörde unterstützt die Eigentümer hierbei.
Bei allen Planungen rund um denkmalgeschützte Gebäude empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt mit der Denkmalschutzbehörde aufzunehmen, um die Weichen für gleichermaßen denkmal- und nutzungsgerechte Lösungen zu stellen.
Welches Gebäude ein Denkmal ist, erfahren Sie bei der Denkmalbehörde der Stadt Celle. Hier können Sie auch eine kurze Beschreibung erhalten, warum ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wurde und was das Besondere an dem Gebäude ist.