Oberlandesgericht
Im Jahre 1711 wurde das Oberlandesgericht ursprünglich als Oberappellationsgericht für das Kurfürstentum Hannover in Celle gegründet.
Es wurde errichtet, um das noch junge Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg mit einem wesentlichen Merkmal der Souveränität auszustatten. Das Gericht war ein letztinstanzliches Gericht, für dessen Urteile es keine Appellationsinstanz mehr gab. Hierdurch kräftigte der Fürst seinen nahezu absoluten Machtanspruch in seinem Territorium. Das Gericht diente jedoch nicht nur den Fürsten, sondern wurde den historischen Entwicklungen angepasst. So war es schon bald das Oberappellationsgericht des hannoverschen Königs. Durch die Angliederung an das Königreich Westfalen im Jahre 1810 war oberster Dienstherr der König von Westfalen in Person des Napoleonbruders Jerome. Danach war es wieder königlich-hannoversch. Nach 1866 wurde es zu einem preußischen Gericht mit Königen und Kaisern als Dienstherren, deren Porträts im Plenarsaal zu sehen sind.
Das heute noch genutzte Hauptgebäude des Oberlandesgerichts im unmittelbarer Nähe des Celler Schlosses stammt aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Der Grundstein wurde am 1840 von König Ernst August gelegt.
Heute ist das Oberlandesgericht Celle das bedeutendste Gericht in Niedersachsen und kann in dieser Funktion bereits auf eine über 60-jährige Tradition zurückblicken.Im Oktober 2011 wurde das 300jährige Bestehen des Gerichts im Rahmen eines großen Festaktes gefeiert.