Kinderbetreuung
Unser Angebot für Ihre Kinder
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Seit dem 01.03.2020 gilt das Masernschutzgesetz, das die Prüfung des Impfstatus aller Kinder vorschreibt, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder werden wollen.
Das bedeutet für Sie und Ihre Kinder:
Das Kind ist für die Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung angemeldet.Die Eltern weisen den Impfschutz vor Aufnahme in einer Einrichtung nach. Ohne ausreichenden Impfschutz kann das Kind nicht in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden.
Bitte prüfen Sie rechtzeitig den Impfschutz Ihrer Kinder.
Informationen erhalten Sie u.a. auf folgender Internetseite www.masernschutz.de.
Finanzierung der Kinderbetreuung
Wir informieren Sie gerne über die aktuellen Kosten der hier genannten Betreuungsformen, sowie Ermäßigungsmöglichkeiten.