Seiteninhalt

Hortbetreuung


Für Grundschulkinder berufstätiger Eltern die im Anschluss der Ganztagsschule eine Betreuung benötigen gibt es die Hortbetreuung bis maximal 17 Uhr. Außerdem wird eine Betreuung während der Schulferien (außer zwischen Weihnachten und Neujahr) angeboten. Die Anmeldung erfolgt im Fachdienst Kindertagesbetreuung.

Welche Gebühren fallen an?


Wir informieren Sie gerne über die Entgeltordnung für Kindertagesstätten.

Die Übernahme der Elternbeiträge nach § 90 SBG VIII, kann seit 01.01.2019 beim Jugendamt, Landkreis Celle, Trift 26, 29221 Celle, beantragt werden.

Formulare