Das SPZ nimmt sich der Fragestellung der Familie / der Erziehungsberechtigten durch ein ausführliches Erstgespräch an. Hierbei wird die Fragestellung zunächst näher eingegrenzt, so dass dann eine gezielte Diagnostik und Beratung eingeleitet werden kann. Bei Bedarf wird ein individuelles Förder- und Therapiekonzept erstellt.
Zielsetzung:
- Kinder- und Jugendmedizin
- Kinderneurologie / Kinderpädiatrie
- Psychologie
- Psychotherapie (verschiedene Therapieverfahren)
- Physiotherapie (verschiedene Therapieverfahren)
- Ergotherapie
- Logopädie
- Urotherapie
- Sozialberatung
- Medizinisches Fachpersonal
Anmeldungsgründe:
- Motorische Störungen
- Störungen der Sprachentwicklung
- Verhaltensstörungen und psychische Störungen
- Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsstörungen
Beratung: Eine Beratung der Eltern / Erziehungsberechtigten mit weiterführenden Empfehlungen erfolgt immer.
Individuelles Förder- und Therapiekonzept: Es werden konkrete Fördermaßnahmen, Entwicklungstherapien, psychotherapeutische Hilfen und bei Bedarf weitere Empfehlungen zur Rehabilitation (Träger können Krankenkasse, die Rentenversicherung, der Sozialhilfeträger, das Jugendamt oder die Arbeitsagentur sein) benannt. Diese werden nach Möglichkeit wohnortnah wahrgenommen. Therapeutische Angebote können auch im SPZ wahrgenommen werden.
Medikamentöse Behandlungen und Hilfsmittelverordnungen erfolgen über den Facharzt des SPZ in Zusammenarbeit mit den Kinder- und Jugendärzten sowie den Haus- und anderen Fachärzten.
Entwicklungskontrollen und Verlaufsuntersuchungen mit erneuter Beratung und Dokumentation erfolgen nach Bedarf.
Es ergeht ein schriftlicher Befund an den überweisenden Arzt und gleichzeitig an die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Damit können die Eltern / Erziehungsberechtigten. Damit können die Eltern / Erziehungsberechtigten die Befunde und Empfehlungen in verständlicher Form nachlesen und Berichte sowie Informationen an andere Ärzte, Therapeuten oder Einrichtungen weitergeben.
Voraussetzung für eine Untersuchung oder Behandlung im SPZ ist die Überweisung durch einen niedergelassenen Arzt, in der Regel durch den Kinder- und Jugendarzt oder einen anderen Facharzt. Mit der Überweisung werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.
Erreichbarkeit: Telefonisch von Montag bis Freitag 8:00 - 11:30 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14:30 bis 16:00 Uhr. Außerhalb dieser zeiten können Nachrichten auf einem Anrufbeantworter hinterlassen werden. Untersuchungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.