Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Sie wohnen in Celle und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der Stadt Celle zu beantragen.
Im Stadtgebiet von Celle stehen für Schwerbehinderte besonders gekennzeichnete Parkplätze zur Verfügung. Eine Übersicht dieser Parkplätze im Bereich der Celler Innenstadt erhalten Sie hier. Nur mit einer Parkberechtigung für Schwerbehinderte dürfen Sie auf diesen Parkplätzen Ihr Kraftfahrzeug abstellen.
Die Parkberechtigung ist nicht an das Kraftfahrzeug gebunden. Sie wird für die betreffende Person ausgestellt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Schwerbehindertenausweis mit dem Hinweis: „aG“ (außergewöhnlich Gehbehinderte) oder „BL“ (Blinde),
bei beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder Feststellungsbescheid über die Behinderung -
ein aktuelles Lichtbild
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Um diese Parkplätze nutzen zu dürfen, benötigt man einen Parkausweis für Schwerbehinderte (blau). Erst dieser Parkausweis erlaubt das Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen und erteilt dazu noch weitere Rechte im Straßenverkehr.
So dürfen z.B. eingeschränkte Haltverbote oder gebührenpflichtige Parkplätze ohne Entrichtung der Gebühr benutzt werden.