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Gestaltungssatzungen und Gestaltungsleitfaden


Wenn in einem Stadtquartier bestimmte städtebauliche Besonderheiten oder baugestalterische Qualitäten erhalten oder verwirklicht werden sollen, kann die Stadt Celle für diesen Bereich eine Gestaltungssatzung aufstellen. Oft sind diese Gestaltungsvorschriften als örtliche Bauvorschrift Teil eines Bebauungsplanes. Unabhängig davon können sie aber auch als eigene Satzung erlassen werden.

Gestaltungssatzungen gibt es in der Stadt Celle für folgende Gebiete:

Gestaltungssatzungen können u.a. folgendes regeln:

Anforderungen an die Gestaltung von Gebäuden z.B. Farbe, Material und Dachneigung für die von außen sichtbaren Bauteile, Gestaltung, Art und Höhe von Einfriedungen wie Zäune oder Mauern, Werbeanlagen, Antennen.

Die Rechtsgrundlage zur Aufstellung einer Gestaltungssatzung ist § 84 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO).

Gestaltungsleitfäden können eine Hilfe sein für Bereiche, die nicht per Satzung geregelt werden können oder wenn es eher um eine unverbindliche Regelung zur Gestaltung geht.

Einen Gestaltungsleitfaden gibt es in der Stadt Celle für das folgende Gebiet:

Unabhängig ob eine Gestaltungssatzung oder ein Gestaltungsleitfaden aufgestellt werden soll, kann es sinnvoll sein vorab eine Bestandsanalyse aufzustellen. Diese dient dazu, zu untersuchen, welche Gestaltungselemente vorhanden und für das Gebiet prägend sind. Daraus lassen sich anschließend leichter Regelungen zur Gestaltung ableiten.

Bestandsanalysen gibt es in der Stadt Celle derzeit für folgende Gebiete: