Hortbetreuung
Wer kann den Hort besuchen?
Der Hort steht Kindern ab der Einschulung bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres offen.
- Vertragsbeginn: jeweils zum 1. eines Monats
- Kündigung: bis zum 15. eines Monats zum Monatsende möglich
Betreuung und Kosten
Kinder der 1. Klasse (ab Schuljahr 2026/2027)
Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben alle Kinder der 1. Klasse einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige (= achtstündige) Betreuung. Dieser Anspruch wird in den folgenden Schuljahren schrittweise erweitert und gilt ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Grundschulkinder.
Betreuungsangebote
| Angebot | Kosten |
|---|---|
| Freitag bis 16:30 Uhr | kostenfrei |
| Montag bis Donnerstag nach dem Ganztag bis 16:30 Uhr | 15,00 € pro Monat |
| Ferienbetreuung (8:00–16:30 Uhr) | nach den Vorgaben des Landkreises |
Wichtig:
Für die Betreuung von Montag bis Donnerstag sowie für die Ferienbetreuung ist für jeden Sorgeberechtigten eine Arbeitgeberbescheinigung erforderlich.
Der Antrag für die Ferienbetreuung der zukünftigen Erstklässler wird zeitnah bereitgestellt. Bitte beachten Sie dazu in Kürze weitere Informationen auf unserer Webseite.
Kinder ab der 2. Klasse
Bis der gesetzliche Anspruch auch für die jeweilige Klassenstufe gilt, gelten die bisherigen Regelungen.
Betreuungsangebote
| Angebot | Kosten |
|---|---|
| Freitag bis 16:30 Uhr | 15,00 € pro Monat |
| Montag bis Freitag nach dem Ganztag bis 16:30 Uhr einschließlich Ferienbetreuung | 53,00 € pro Monat |
| Nur Ferienbetreuung (8:00–16:30 Uhr) | 28,00 € pro Monat |
Wichtig: Für alle kostenpflichtigen Angebote ist für jeden Sorgeberechtigten eine Arbeitgeberbescheinigung erforderlich.
Zusätzliche Betreuungszeiten
Diese Angebote können für alle Klassenstufen gebucht werden:
| Angebot | Kosten |
|---|---|
| Frühdienst (7:00–8:00 Uhr oder 7:30–8:00 Uhr) | 12,00 € pro angefangene halbe Stunde und Monat |
| Spätdienst (16:30–17:00 Uhr) | 12,00 € pro halbe Stunde und Monat |
Bitte beachten: Der Frühdienst wird nur an den Grundschulen Waldweg, Westercelle und Wietzenbruch angeboten.
Ferienbetreuung
Die Ferienbetreuung findet je nach besuchter Grundschule an unterschiedlichen Standorten statt:
- Grundschule Westercelle und Grundschule Altencelle: Ferienbetreuung an der Grundschule Westercelle
- Alle übrigen Grundschulen: Ferienbetreuung an der Grundschule Heese Süd
Ob eine Ferienbetreuung benötigt wird, wird jeweils einige Wochen vor Beginn der Ferien abgefragt.
Wir informieren Sie gerne über die
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Die Übernahme der Elternbeiträge nach § 90 SBG VIII kann beim Jugendamt, Landkreis Celle, Trift 26, 29221 Celle, beantragt werden.