Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Anmeldung sind von beiden Partnerinnen/Partnern die gleichen Unterlagen einzureichen wie bei einer Anmeldung der Eheschließung.
Ist eine/r der Beteiligten ausländische/r Staatsangehörige/r, so ist zusätzlich eine aktuelle Familienstandsbescheinigung der zuständigen Behörde im Heimatstaat oder der entsprechenden konsularischen Vertretung in Deutschland vorzulegen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Siehe auch
- Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften Deutscher mit Inlandswohnsitz
- Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften Deutscher ohne Inlandswohnsitz