Eheschließung
Die Anmeldung der Eheschließung (frühere Bezeichnung: "Bestellung des Aufgebotes") ist zur Prüfung erforderlich, ob beide Verlobte die Ehevoraussetzungen (Volljährigkeit, Geschäftsfähigkeit, keine bestehende Ehe, keine Verwandtschaft in gerader Linie oder als Geschwister) erfüllen.
Wenden Sie sich zur Anmeldung der Eheschließung bitte an das Standesamt an Ihrem Wohnort. Bei mehreren Wohnorten haben Sie die Wahl. Es sollten möglichst beide Verlobte persönlich erscheinen. Ist einer von beiden aus wichtigen Gründen verhindert, kann der andere Verlobte die Anmeldung mit einer Vollmacht vornehmen; der Vordruck ist in jedem Standesamt erhältlich.
Voraussetzungen
Beide Partner sollen persönlich erscheinen. Ist eine der eheschließenden Personen verhindert, so kann diese die andere eheschließende Person schriftlich bevollmächtigen. Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen am Erscheinen bei der zuständigen Stelle verhindert, können sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten anmelden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen vorzulegen sind, ist von mehreren Faktoren abhängig, z.B. ob Sie ledig, geschieden oder verwitwet sind, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, Kinder haben usw. Um speziell auf die von Ihnen zu besorgenden Dokumente eingehen zu können, empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit einem unserer Standesbeamten telefonisch, persönlich, schriftlich oder per Email in Verbindung zu setzen. - Dies gilt natürlich auch für die Reservierung eines Termins für die Eheschließung.
Welche Gebühren fallen an?
Anmeldung der Eheschließung | |
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50,00 Euro |
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40,00 Euro |
Urkunden anlässlich der Eheschließung | |
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15,00 Euro |
Eheschließung an Samstagen |
100,00 Euro |
Besondere Räumlichkeiten | |
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160,00 Euro |
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180,00 Euro |
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ab 300,00 Euro |
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220,00 Euro |
Eine Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen.
Selbstverständlich können Sie schon vorher Termine für Ihre Eheschließung reservieren lassen.
Rechtsgrundlage
Formulare
- Merkblatt für Eheschließungen für Deutsche
- Merkblatt für Eheschließungen unter Beachtung ausländischen Rechts
- Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
Was sollte ich noch wissen?
Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle.