Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen
Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt „ELSTER“ einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.
Link zu „ELSTER“: https://www.elster.de/eportal/start
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim für Sie zuständigen Finanzamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt „ELSTER“ ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.
Siehe auch
- Eheschließung führt zur Änderung der Steuerklasse
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Beratung für Großunternehmen
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse von eingetragenen Lebenspartnerschaften
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung von Adress- und Personendaten
- Hauptarbeitgeber zuordnen
- Kirchenaustritt Änderung Lohnsteuer
- Kircheneintritt Änderung Lohnsteuer
- Nach Tod der Ehepartnerin, des Ehepartners, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners ändert sich langfristig die Steuerklasse; kurzfristig kann die Steuerklasse III beibehalten werden
- Steuerklasse ändern getrenntlebende Ehegatten bzw. Lebenspartner
- Steuerklasse ändern nach Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft
- Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen