Runder Tisch gegen häusliche Gewalt
Allgemeine Informationen zum „Runden Tisch gegen häusliche Gewalt“
CIP hat sich zum Ziel gesetzt, Erfahrungen und Erkenntnisse aus anderen deutschen und europäischen Interventionsprojekten auf deutsche Rechtsverhältnisse zuzuschneiden und Celler Interventionsmöglichkeiten für gewalttätige Männer zu entwickeln und umzusetzen.
Der Runde Tisch will:
- die hohe Gewaltquote in Familien reduzieren, indem durch sinnvoll vernetzte Intervention aller beteiligten Institutionen, Betroffenen, der Öffentlichkeit und den Tätern folgende Punkte verdeutlicht werden:
- Gewalt in der Familie ist ein gravierendes Thema der inneren Sicherheit und soll als ein solches behandelt werden. Gewalt in der Familie zeigt allein schon aufgrund der überwältigenden Häufigkeit von männlichen Tätern, dass dieses Problem offenbar über individuelle „Paarprobleme“ hinausgeht.
- Öffentliche Einrichtungen in Celle behandeln Gewalt in der Familie nicht länger als „Privatsache“; bei Körperverletzung in der Familie wird in der Regel nicht mehr auf den Privatklageweg verwiesen, sondern verdeutlicht, dass öffentliches Interesse gegeben ist (wie dies rein rechtlich schon seit dem entsprechendem Beschluss der Justizministerkonferenz 11/94 möglich ist).
- Mythen und Verhaltensmuster sollen enttarnt werden (z.B. das Prinzip „Männer müssen ab und zu mal hart durchgreifen.“, „Beruflicher Stress führt dazu, dass Männer mal zuschlagen.“). Es soll erreicht werden, dass Kinder in Familien nicht weiterhin Gewalt als Konfliktlösungsmuster erlernen und Täter- und Opferrollen reproduzieren.
- Umsetzung des Niedersächsischen Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.
- Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen bereitstellen:
- Schutz kann die Polizei (je nach Gefahrenlage) durch Wegweisung/Platzverweise bis zu sieben Tage oder Ingewahrsamnahme der Täter und/oder durch Vermittlung der betroffenen Opfer in eines der Frauenschutzhäuser bieten. Grundsätzlich gilt seit dem 01.01.2002: „Der Täter geht, das Opfer bleibt.“
- Hilfe besteht – neben der Möglichkeit einer Krisenintervention – aus einer Kombination von psychologischer und sozialpädagogischer ambulanter Unterstützung: Mit und für die betroffenen Frauen soll ein individuelles Konzept für Hilfe/Beratung/Therapie entwickelt werden, z. B.
- Entwicklung eines Sicherheitsplanes,
- Hilfe bei der Bearbeitung des erlittenen Traumas,
- Unterstützung bei der Veränderung von opfertypischen Beziehungsmustern, Unterstützung bei konkreten Schritten in die Eigenverantwortlichkeit.
- Auf Wunsch der betroffenen Frau kann darüber hinaus folgende Unterstützung geboten werden: Mit Hilfe eines Mediators/einer Mediatorin können gemeinsam mit dem (Ehe-) Partner vertragliche Vereinbarungen über die Voraussetzungen (Beratung, Training, Therapie) für ein zukünftiges, gewaltfreies Zusammenleben oder Vereinbarungen über eine gütliche Trennung verhandelt werden, gegebenenfalls auch über eine Wiedergutmachung. Die Einhaltung der Vereinbarungen wird überprüft.
- dass Kinder, die in ihrem Zuhause häusliche Gewalt erleben (sie hören, fühlen, spüren die Gewalttätigkeiten) im Blickfeld der Fachleute sind, denn auch sie sind Opfer und brauchen eigene Hilfen.
- Der Aktionstag 2007 „Kinder misshandelter Mütter“ hat sich insbesondere dieser Thematik angenommen, um die Fachleute in und um Celle sensibler für die Not und Ängste dieser Kinder zu machen.
- dass Gewalttäter in (Ex-)Partnerschaften mehr als bisher zur Verantwortung gezogen werden und eine Übernahme von Verantwortung und Verhaltensänderungen bei Tätern erreicht wird.
- Es werden Konzepte entwickelt, um gewalttätige Männer zu veranlassen, Verantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen und Gewalttätigkeiten sofort und dauerhaft zu unterlassen. Die Täter haben im Verlauf der Arbeit die Möglichkeit, ihr Verhalten in Frage zu stellen und zu verändern durch:
- Einzelberatungen / soziales Training, in denen die Täter mit ihrem Verhalten konfrontiert und zum Umlernen motiviert werden, z.B. durch Wiedergutmachungsverträge.
- Auf die Täter soll Druck ausgeübt werden, um deren Motivation zu steigern, ihr Verhalten zu ändern. (Täter nehmen erfahrungsgemäß selten freiwillig Beratung, Therapie oder Verhaltenstraining in Anspruch). Durch die „Berücksichtigung des Nachtatverhaltens im drohenden Strafverfahren“ werden sie entweder zur Teilnahme am „Sozialen Trainingsprogramm“ und/oder zur Einhaltung von vertraglich abgesicherten Vereinbarungen motiviert, welche die individuellen Interessen der Opfer berücksichtigen.
Online Hilfe bei häuslicher Gewalt
Hilfsleitfaden Zwangsheirat / Gewalt im Namen der Ehre
Regelmäßige Teilnehmer/-innen des „Runden Tisches“
- Allgemeiner Sozialer Dienst Stadt / Landkreis Celle
- Amtsgericht Celle
- AOK
- Caritasverband Celle
- Deutscher Kinderschutzbund, Ortsverband Celle e.V.
- Einzelpersonen aus den Bereichen: Anwaltschaft, Gesundheitswesen, Mediation
- Erziehungsberatungsstelle, Landkreis Celle
- Familiengericht
- Frauenhaus Celle e.V.
- Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Celle
- Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Celle
- Haus der Familie / Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt (BISS)
- Mädchen und Frauen / Verbund Sozialtherapeutischer Einrichtungen
- Polizei Celle
- Staatsanwaltschaft Lüneburg Zweigstelle Celle
- Stiftung Opferhilfe Niedersachsen
- Stiftung Linerhaus / Jungen- und Männerpädagogik Celle
- Waage Hannover e.V.
- Weißer Ring
Darüber hinaus bestehen Kooperationen zu anderen Trägern und Arbeitskreisen in Celle, z.B.
- AFFC (Arbeitskreis familienfreundliches Celle)
- Arbeitskreis „Gewalt gegen Migrantinnen“
- Brennessel e. V.
- Bundesarbeitsgemeinschaft „Täter-Opfer-Ausgleich“
- Männerbüro Hannover e. V.