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Regenwasserversickerung

Regenwasser versickert normalerweise an Ort und Stelle in den Untergrund und ist der Teil des natürlichen Wasserkreislaufes, der wesentlich zu Neubildung von Grundwasser beiträgt.
Das Wasser passiert beim Versickern verschiedene Bodenschichten, die es reinigen und sammelt sich anschließend in der grundwassergesättigten Bodenzone.

In den meisten bebauten oder flächenhaft versiegelten Gebieten gelangt das Niederschlagswasser heute nur noch teilweise auf natürlichem Wege in den Wasserkreislauf, da es zu einem erheblichen Anteil über die Kanalisation abgeleitet wird. Dies kann lokal zu langfristigen Änderungen des Boden- und Wasserhaushaltes führen, die natürliche Grundwasserneubildung verringern und die biologischen, chemischen und hydraulischen (Wassermenge, Fließgeschwindigkeit) Eigenschaften von Fließgewässern beeinträchtigen.

Im Extremfall trocknen kleinere Fließgewässer durch fehlendes Grundwasser völlig aus, werden aber bei Regenwetter durch die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser kurzfristig zu reißenden Bächen – oft mit erhöhten Schmutzfrachten aus der Mischwasserkanalisation.

Ziel muss es daher sein, die Flächenversiegelung auf ein Mindestmaß zu beschränken, um die oberflächig abfließenden Wassermengen zu reduzieren und den Grundwasserhaushalt möglichst wenig zu beeinträchtigen.

Versickerungsmethoden

Ein Schritt zu einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung ist die Entsiegelung befestigter Flächen. Hier trägt die Anlage von Grünflächen dazu bei, dass das Regenwasser an Ort und Stelle versickern kann. Verbinden lässt sich dies mit einer gezielten Versickerung von Regenwasser, wobei unterschiedliche Verfahren in Betracht kommen:

Flächenversickerung

Bei der Flächenversickerung findet die Versickerung des Regenwassers im Wesentlichen auf der Fläche selbst statt, auf der auch der Niederschlag anfällt. Die Versickerung erfolgt direkt durch die wasserdurchlässig befestigte Oberfläche oder flächenhaft in den unbefestigten Seitenflächen von undurchlässig befestigten Oberflächen.

Anwendungsbereiche:

  • Bei günstigen Bodenverhältnissen (mittlerer Sand)
  • Bei Grundstücken mit ausreichenden Rasen- bzw. Pflanzflächen
  • Vorrangig, wenn Zuführung von Regenwasser oberirdisch erfolgt

Geeignete Flächen:

  • wenig genutzte Hofflächen
  • Terrassen
  • Gartenwege
  • Rettungszufahrten
  • Kfz-Stellplätze

Rückhaltung, Speicherung und Nutzung von Niederschlagswasser

Das Sammeln von Regenwasser zur Verwendung in Trockenperioden lässt sich schon in der Frühzeit der menschlichen Kultur beobachten. In einigen Fällen wurde ein Teil des Ober­flä­chenabflusses nach einem intensiven Regen in Sammelrinnen gefangen und in die Zisternen geführt.
Durch stetig steigende Wassergebühren und ein zunehmend ökologisches Bewusstsein gibt es nunmehr wieder verstärkt die Tendenz, nicht für jeden Zweck Wasser in Trinkwasser­qua­lität einzusetzen. Die Regentonne für die Gartenbewässerung ist deshalb auch uneinge­schränkt zu empfehlen.

Das Bewässern beziehungsweise Gießen von Pflanzen, Bäumen, Obst und Gemüse im Garten ist die technisch einfachste und sinnvollste Nutzung von Regenwasser.
Das weiche Regenwasser ist ideal für Pflanzen im Garten geeignet. Viele Pflanzen vertragen Regenwasser besser als Trinkwasser, beispielsweise Rhododendren.
Dabei wird lediglich das Fallrohr des Daches durch eine Öffnung angezapft. Zur Gartenbewässerung werden Erdtanks mit einem größeren Fassungsvermögen angebo­ten.
Auch Gartenteiche können sinnvoll mit Regenwasser betrieben werden.

Ökopflaster

Eine Öko-Pflasterfläche wird nach dem Merkblatt für wasserdurchlässige Befestigungen von Verkehrsflächen geplant und ausgeführt, allerdings widerspricht eine Öko-Pflasterfläche dem Straßenbaugrundsatz, da Wasser aus der Konstruktion herausgehalten wird.

Man unterscheidet folgende Pflastersysteme:

  • Haufwerksporige, Betonsteine „Drainpflaster“
  • Pflaster mit Sickeröffnungen
  • Pflaster mit umlaufenden Fugen

Das Niederschlagswasser wird direkt durch die Pflasterdecke und Tragschicht abgeleitet.

Grundlagen für eine Ökopflasterfläche

Als Planungsgrundlage wird im Allgemeinen eine Wasserdurchlässigkeit von 540 l/s*ha für die tragen­den Schichten gemäß des Merkblattes für wasser­durchlässige Befestigun­gen von Verkehrsflächen gefordert.

Fuge: Bei der Wahl des un­gebundenen Fugen­ma­te­rials muss darauf geachtet werden, dass die Filter­sta­bilität gegenüber der Bettung gewährleistet ist.
Bettung: Als Bettungsmaterial wird Splitt 2/5 mm oder ein Brechsand-Splitt-Gemisch 0/8 mm empfohlen. Die Wasserdurchlässigkeit ist im Einzelfall nachzuweisen. Bei einem Brech­sand-Splitt-Gemisch ist der Feinkornanteil stark zu beschränken.
Tragschicht: Für die tragenden Schichten ist bei Ausführung in ungebundener Bauweise der Feinkornanteil so zu reduzieren, dass die geforderte Wasserdurchlässigkeit des Gemisches erzielt wird. Bei gebundenen Tragschichten sind die Vorgaben des Merkblattes für wasser­durchlässige Befestigungen von Verkehrsflächen einzuhalten.

Problem der Ökopflasterfläche

Bei der Versickerung durch wasserdurchlässige Beläge fehlt im Gegensatz zu anderen Ver­sickerungsmaßnahmen die belebte Oberbodenschicht als biologischer aktiver Filter zum Abbau von Schadstoffen.

Deshalb sind für die Planung und Ausführung einer Ökopflasterfläche folgende Punkte zu beachten:

  • Geringe Verkehrsbelastung, Bauklasse V und VI möglich
  • Flurabstand ≥ 2,0 m
  • Mächtigkeit des durchlässigen Untergrundes × 1,00 m
  • Kein Einsatz von Streusalzen erlaubt (!!)
  • Kein Umgang mit und keine Lagerung von wassergefährdenden Stoffen
  • Keine Anwendung in Trinkwasserzonen
  • Eine versickerungsfähige Pflasterdecke dient nicht als Entwässerungssystem. Sie reduziert lediglich den Oberflächenabfluss

Die Versickerungsfähigkeit nimmt im Laufe der Zeit sehr stark ab, weil sich mit der Nutzungs­dauer die Porenräume durch Schmutzstoffe (Sand, Staub, Abrieb, Blütenstaub, u.a.) zusetzen.

Rigolen / Rohrversickerung

Bei der Rigolenversickerung wird Regenwasser in einen unterirdischen Zwischenspeicher ge­leitet und von dort in den Boden versickert.
Der Speicher besteht aus Kies, Schotter oder durchlässigen Kunststoffelementen, in denen das Wasser bei starken Regenfällen zwischengespeichert wird. Bei einer Ausführung mit Kies oder Schotter wird ein geschlitztes Kunststoffrohr zur Wasserverteilung eingelegt. Das Zu­lei­tungsrohr wird bei der Verwendung von Kunststoffelementen in den dafür vorgesehenen An­schluss eingesetzt. Wird eine Rigole ähnlich wie ein Graben lang gestreckt und mit Kies oder Schotter hergestellt, bezeichnet man sie als Rohr-Rigolen-Versickerung.
Rigolen werden seitlich und auf der Oberfläche mit einem Filtervlies abgedeckt, um zu ver­hindern, dass Boden von außen eingespült wird. Durch die Rigole ergibt sich fast keine Ein­schränkung der Nutzung des Grundstückes. Lediglich Bäume und große Sträucher dürfen nicht auf diese Versickerungseinrichtung gepflanzt werden. Anlagen zur Rigolenversickerung können unter Beachtung der Statik auch z.B. unter Gehwegen und Parkplätzen gelegt werden.

Anwendungsbereiche:

  • Bei beengten Platzverhältnissen auf dem Grundstück
  • Vorrangig, wenn Zuführung von Regenwasser unterirdisch mit Rohr erfolgt
  • Ideal in Verbindung mit Regenwassernutzung

Geeignete Flächen:

  • Dachflächen
  • Terrassenflächen
  • Hof- und Wegeflächen die nicht bzw. nur selten befahren werden

Kenndaten:

  • Flächenbedarf: gering
  • Vorreinigung: erforderlich
  • Unterhaltung: Wartung der Vorreinigung

Zuführung von Regenwasser in die Rigolen:

Bei der Rigolenversickerung wird das Regenwasser in der Regel unterirdisch mittels Rohr­lei­tungen zugeleitet. Die Rohrleitungen sollten in frostsicherer Mindesttiefe und mit einem Min­destgefälle verlegt werden. Zudem ist eine möglichst kurze Zuleitung vorteilhaft, sonst ist die Rohrleitung aufgrund des Gefälles am Ende mitsamt der Versickerungseinrichtung sehr tief. Die Mindesttiefe beträgt in der Regel zwischen 60 und 80 cm unter Gelände (Frostschutz). Das Mindestgefälle beträgt überlicherweise 1 : DN (Rohrinnendurchmesser).

Da bei der unterirdischen Versickerung (Rohr-, Rigolenversickerung) die reinigende Wirkung der belebten Bodenzone nicht genutzt wird, ist der Grundwasserschutz besonders zu beach­ten. D.h., eine Versickerung des Wassers von Metalldächern, Parkplätzen etc. sollte nur nach entsprechender Vorreinigung erfolgen.

Rohr-Rigole:

geschlitzte Kunststoffrohre in mit Kies gefüllten Graben verlegt, mit vorgeschaltetem Vor­rei­nigungsschacht mit Tauchrohr im Ablauf.

Versickerungselemente aus Kunststoff:

Diese Alternative zur herkömmlichen Kiesrigole hat ein sehr hohes Wasserspeichervolumen von 95% und benötigt daher nur sehr wenig Platz.

Der Zulauf zur Rigole sollte immer über einen Vorreinigungsschacht geführt werden, um Schmutzstoffe (Sand, Laub, Schwimmstoffe u.a.) aus den Rigolenkörpern fern zu halten, da eine Reinigung der unterirdischen Anlagen meistens nur schwierig durchgeführt werden kann und daher aufwändig und entsprechend kostspielig ist.

Sickerschächte

Bei der Schachtversickerung wird das Regenwasser über die Schachtsohle und gelochten Schachtringen aus Beton oder Kunststoff dem umliegenden Boden zugeführt. Eingetragene Schmutzstoffe lagern sich auf der Sohle des Schachtes ab und können bei Bedarf entfernt werden. Bei starken Regenfällen wird das Wasser im Schacht zwischengespeichert. Der Be­reich um den Schacht wird mit etwas Kies oder Schotter verfüllt und mit einem Filtervlies abgedeckt. Dadurch wird verhindert, dass Boden in den Schacht eingespült wird.

Anwendungsbereiche:

  • Bei beengten Platzverhältnissen auf dem Grundstück, ausschließlich Dachflächen
  • Vorrangig, wenn Zuführung von Regenwasser unterirdisch mit Rohr erfolgt
  • ACHTUNG ! Häufig ist der Grundwasserspiegel zu hoch, um eine Schachtversickerung ordnungsgemäß betreiben zu können. Eine Direkteinleitung von Oberflächenwasser in das (hoch unter Gelände anstehende) Grundwasser ist nicht zulässig, da Schadstoffe vor dem Zutritt zum Grundwasser dann nicht von schützenden Sandfilterschichten zurückgehalten werden.

Kenndaten:

  • Flächenbedarf: sehr gering
  • Vorreinigung: nicht erforderlich bei Ziegeldächern, Terrassenflächen, Geh-/und Radwegflächen
  • Unterhaltung: Reinigung der Sohle bei Bedarf

Zuführung von Regenwasser:

Bei der Schachtversickerung wird das Regenwasser in der Regel unterirdisch mittels Rohrleitungen zugeleitet. Die Rohrleitungen sollten in Mindesttiefe und –gefälle verlegt werden. Zudem ist eine möglichst kurze Zuleitung vorteilhaft, sonst ist die Rohrleitung aufgrund des Gefälles am Ende mitsamt der Versickerungseinrichtung sehr tief. Die Mindesttiefe beträgt in der Regel ja nach Frostsituation zwischen 60 und 80 cm unter Gelände. Das Mindestgefälle beträgt für den überlicherweise verwendeten Rohrduchmesser von 100 mm 1 cm pro Meter (1%):

Da bei der unterirdischen Versickerung (Schachtversickerung) die reinigende Wirkung der belebten Bodenzone nicht genutzt wird, ist der Grundwasserschutz besonders zu beachten. Eine Versickerung des Wassers von Metalldächern, Parkplätzen usw. darf nur nach ausreichender Vorreinigung (Absetzschacht mit Schwimm-/Leichtstoffrückhaltung) erfolgen.

Mulden - Rigolenversickerung

Das Regenwasser wird hier von den Ablaufflächen in eine flache, zumeist mit Gras bewach­sene Bodenvertiefung geleitet, die circa 40 cm tiefer liegt als das umgebende Areal. Darunter befindet sich eine 30 cm mächtige Mutterbodenschicht, in der das Regenwasser kurz zwi­schengespeichert wird.

Die Rigole, eine Schicht aus Kies, filtert das ankom­men­­de Regenwasser und leitet das gefilterte Wasser in das anstehende Erd­reich. Die Rigole wird durch ein Geotextil vor Beschä­di­gungen durch Wurzel­wachs­­tum geschützt. Im Landschaftsbild ist ein Mul­­den-Rigolen-System eher unscheinbar, ermög­licht aber eine naturnahe Versickerung des Regen­wassers. Die Reduzierung des Oberflächenabflusses hat weniger Überlaufereignisse aus Mischwassersystemen zur Folge, was sowohl die Gewässer als auch die Kanalisation selbst entlastet. Kleinräumigen Überschwemmungen kann so vorgebeugt werden, da das Wasser in die Mulden fließt und versickert.

Muldenversickerung

Die Versickerung von Re­gen­wasser in einer Mulde ist baulich die einfachste und kosten­gün­stigste Va­riante. Eine Mulde ist eine Vertiefung in einer Rasen- oder Pflanzfläche, in die das Regenwasser ober­flä­chennah eingeleitet wird. Die maximale Einstauhöhe sollte 30 cm nicht über­stei­gen. Generell werden solche Mulden so groß aus­­gelegt, dass selbst bei stärkeren Re­gen­fällen spä­testens nach 15 Stunden sämtliches Wasser ver­sickert ist. Bei geringeren Nie­der­schlägen ist in der Regel kein Wasser in der Mulde sichtbar. Somit können zum Beispiel Rasenflächen nach wie vor als Spielwiese genutzt werden.

Anwendungsbereiche:

  • Bei günstigen Boden­ver­hältnissen (mittlerer Sand)
  • Bei Grundstücken mit ausreichenden Rasen- bzw. Pflanzflächen
  • Vorrangig, wenn Zu­füh­rung von Regenwasser oberirdisch erfolgt

Geeignete Flächen:

  • Dachflächen
  • Hof- und Wegeflächen
  • Terrassen

Kenndaten:

  • Flächenbedarf: Sohlfläche 10 – 20 % der angeschlossenen versiegelten Fläche
  • Böschung: möglichst flach, mindestens 1:2
  • Vorfilterung: nicht erforderlich, da Reinigung über Oberboden
  • Unterhaltung: Grünflächenpflege, Entfernung von Laub

Zuführung von Regenwasser:

Die Zuleitung des Regenwassers in Mulden sollte möglichst oberirdisch in gepflasterten fla­chen Rinnen, Kastenrinnen mit Gitterabdeckung bzw. Rasenmulden erfolge. Die ersten 2 bis 3 m am Haus müssen in der Regel gedichtet ausgeführt werden. Die Nutzung des Grund­stückes muss dabei eine oberirdische Ableitung des Regenwassers zwischen den Fallrohren und der Versickerungsmulde zulassen. Die oberirdische Zuleitung benötigt ein Gefälle von mindestens 1 cm pro 2 m (0,5%). Bei größeren Entfernungen und ungleichem Geländegefälle scheiden die Mulden- und Zuleitungsrinnen am Ende zu tief in das Gelände ein.

Belange des Boden- und Grundwasserschutzes

Eine Versickerung von Regenwasser ist nicht immer ohne vorgeschaltete Reinigung möglich, da durch den Niederschlag von bestimmten Flächen Schadstoffe abgespült werden können.

Solche Flächen sind zum Beispiel :
  • Befahrene Hofflächen auf Wohngrundstücken
  • Hofflächen und Straßen in Gewerbe- und Industriegebieten
  • Hauptverkehrsstraßen, Autobahnen
  • Dachflächen ohne Beschichtung mit Kupfer, Zink und Blei
  • Parkplätze mit häufigem Fahrzeugwechsel, wie etwa vor Einkaufszentren oder Sonderflächen wie zum Beispiel LKW-Abstellflächen
Abfließendes Regenwasser von diesen Flächen muss deswegen vorbehandelt oder in das Kanalnetz eingeleitet werden, da die enthaltenen Schadstoffe den Boden und das Grundwasser belasten können.

Dagegen kann das Versickern von Regenwasser von folgenden Flächen ohne Vorbehandlung geschehen:
  • Gründächer, Wiesen
  • Dachflächen ohne / oder mit nur vernachlässigbar kleinem Anteil von Kupfer, Zink und Blei

Folgende Voraussetzungen sind für eine Versickerung erforderlich:

  • Der Boden muss ausreichend wasserdurchlässig sein.
    • Einschränkungen für die Versickerung gibt es auch aufgrund des jeweiligen Bodentyps. Nicht alle Böden eignen sich gleichermaßen für die Einleitung von Regenwasser, da sie sich in ihrer Wasserdurchlässigkeit erheblich unterscheiden. So sind Böden mit hohem Tonanteil normalerweise wegen ihrer Stauwirkung ungeeignet, ebenso Untergründe mit einer sehr hohen Durchlässigkeit wie Kies, da hier keine ausreichende Reinigung des Regenwassers aufgrund der relativ geringen Verweildauer bei der Bodenpassage erfolgt.
  • Die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes müssen berücksichtigt werden.
  • Befindet sich Ihr Grundstück auf einer Altlast, oder besteht Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung, ist die Versickerung mit der zuständigen Fachbehörde zu klären
  • Es muss ein Standort mit geeigneter Lage und Größe für eine Versickerungsanlage auf dem Grundstück vorhanden sein.
  • Es muss mit vertretbarem Aufwand möglich sein, das Regenwasser an den Standort der Versickerungsanlagen zu leiten.

Rechtliches zum Bau und Betrieb der Versickerungseinrichtungen

Welche Antragsunterlagen müssen eingereicht werden?

  • Ausgefülltes Formblatt zur Erteilung einer Wasserbehördlichen Erlaubnis
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurstücknachweis mit Eigentümerangaben)
  • Erläuterungsbericht über Art, Umfang und Zweck des geplanten Vorhabens sowie der bereits vorhandenen Betriebs- und Entwässerungsanlagen
  • Hydraulische Auslegung mit nachvollziehbarer Berechnung der betreffenden Entwässerungsanlagen mit Angaben verwendeter Arbeitsblätter der Abwassertechnischen Vereinigung e.V. (DWA) sowie sonstiger Technischer Richtlinien
  • Aussage über die Bodendurchlässigkeit (kf-Wert) und die Grundwasserverhältnisse (höchster bekannter GW-Stand kann bei der Stadt Celle erfragt werden)
  • Pläne mit Bau- und Betriebsbeschreibung von geplanten / vorhandenen Anlagen zur Regenwasserableitung, z.B. Versickerungseinrichtungen, Regenwasserbehandlungsanlagen, u.ä.
  • Höchste Einleitungsmenge (Versickerungsrate) in l/s, m³/a

Alle Anlagen des Antrages sind von ihrem Verfasser, das Deckblatt und der Erläuterungsbericht zusätzlich auch vom Antragsteller (mit Datum) zu unterzeichnen.

Die Bemessung der Versickerungsanlagen hat gemäß der jeweils geltenden Ausgabe des Arbeitsblattes A 138 des DWA zu erfolgen.
Der Antrag auf Erteilung einer wasserbehördlichen Erlaubnis gem. WHG ist bei der Stadt Celle, Fachdienst Umweltschutz, Untere Wasserbehörde, 29221 Celle in 2-facher Ausführung einzureichen.

Antragsverfahren

  • Kostra
  • Formblatt zur Erteilung einer WBE
  • Formblatt zur Änderung einer WBE

Folgende Arbeitshilfen sind bei der Planung der Anlagen zu beachten:

Das DWA Arbeitsblatt A-138
In Deutschland sind die Anforderungen an Versickerungsanlagen (für Niederschlagswasser) im DWA-Arbeitsblatt-A 138 Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser der Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) festgelegt.

Das Arbeitsblatt A 138 unterscheidet

  • Flächen-Versickerung
  • Mulden-Versickerung
  • Rigolen-Versickerung
  • Mulden-Rigolen-Sytem (Mulde mit Notüberlauf in die Rigole)
  • Schacht-Versickerung

Das Arbeitsblatt DWA A 138 der Abwassertechnischen Vereinigung ist als „allgemein anerkannte Regel der Technik“ (a.a.R.d.T.) anzusehen.

Verantwortlich für die Planung und den ordnungsgemäßen Betrieb der Versickerungsanlage bleiben der Entwurfsverfasser bzw. der Grundstückseigentümer / Nutzungsberechtigte des Grundstücks. Diese erklären mit der Anzeige bzw. mit dem Wasserrechtsantrag, dass die Maßnahmen zur Versickerung des Niederschlagswassers den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den a.a.R.d.T. entsprechen.

Das DWA Merkblatt M 153
Das Merkblatt ATV – DVWK M 153 enthält Planungshilfen zur Auswahl von Maßnahmen zur Regenwasserbehandlung.

Die Anwendung ist für:
  • einfach Gewässerverhältnisse,
  • Trennsysteme, 
  • modifizierte Entwässserungssysteme und 
  • Straßenentwässerungen vorgesehen.
Mittels eines Punktbewertungssystems werden die Abflussverschmutzung, die örtliche Gewässersituation sowie die Wirksamkeit von Behandlungsmaßnahmen eingeschätzt. Anschließend können für die örtliche Emissionssituation unterschiedliche Behandlungsmaßnahmen gewählt werden. Weiterhin wird eine Hilfestellung zur Abschätzung zulässiger Drosselabflüsse von Rückhaltemaßnahmen gegeben.

Das Merkblatt gibt Empfehlungen zur Regenwasserbehandlung in Trennsystemen und modifizierten Entwässerungssystemen.

Es gilt nicht für :
  • Mischsysteme (Regen – und Schmutzwasserkanal),
  • Bahnanlagen, 
  • Flächen, auf denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird  
  • sowie Flugplatzflächen bei Einsatz von Enteisungsmitteln im Winterbetrieb.

Wasserrechtliche Vorgaben

Wasserrechtlich setzen das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) die Rahmenbedingungen für die Niederschlagswasserversickerung. Die Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Celle regelt die Beseitigungspflicht durch den Grundstückseigentümer.

Die gezielte Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser stellt in der Regel eine Gewässerbenutzung dar und ist wasserrechtlich durch die Untere Wasserbehörde zu genehmigen.

  • § 8 WHG: Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften etwas anderes bestimmt ist. 
  • § 9 Abs.1 Satz 4 WHG: Benutzungen im Sinne dieses Gesetzes sind, das Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer 

Eine erlaubnisfreie Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser ist abweichend von diesem Grundsatz möglich, wenn bestimmte Randbedingungen erfüllt sind.  

Für Wohngrundstücke gilt nach § 86 NWG:

Eine Erlaubnis oder Bewilligung ist nicht erforderlich für das Einleiten von Niederschlagswasser in das Grundwasser,

  • wenn das Niederschlagswasser auf Dach-, Hof- oder Wegeflächen von Wohngrundstücken anfällt und auf dem Grundstück versickert, verregnet oder verrieselt werden soll;
  • für die Einleitung des auf Hofflächen anfallenden Niederschlagswassers gilt dies jedoch nur, soweit die Versickerung, Verregnung oder Verrieselung über die belebte Bodenzone erfolgt. 
  • § 46 WHG: Keiner Erlaubnis bedarf ferner das Einleiten von Niederschlagswasser in das Grundwasser durch schadlose Versickerung …

Gewerbebetriebe haben immer eine Erlaubnis zu beantragen! 

Grundsätze der Abwasserbeseitigungssatzung nach § 55 WHG:

Niederschlagswasser soll vor Ort versickert, verrieselt oder im Ausnahmefall auch direkt in ein offenes Gewässer eingeleitet werden.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Die Hochwassergefahr sinkt
  • Die Regenwasserkanäle werden entlastet
  • Die Wasserqualität der Flüsse verbessert sich
  • Das Grundwasser wird angereichert, die Grundwasserneubildung nimmt zu
  • Das versickerte Regenwasser verbessert das Pflanzenwachstum 

In den Fällen, in denen aufgrund vorherrschender Boden- und Grundwasserverhältnisse auf dem Grundstück eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers nicht möglich ist, kann die Stadt Celle das Regenwasser abnehmen, sofern hierfür eine öffentliche Abwasseranlage zur Verfügung steht. Diese Notwendigkeit ist durch ein fachlich fundiertes Bodengutachten zu begründen.
Versickerungsanlagen sind dem Stand der Technik entsprechend herzustellen und zu unterhalten. Die hydraulische Dimensionierung der Versickerungsanlagen ist unter Anwendung der Wasserwirtschaftlichen Arbeitsblätter 

  • DWA-A 138 (Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser)  und
  • DWA-M 153 (Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser) durchzuführen. 

Die Plan-/Antragsunterlagen sind von einem fachkundigen Planer zu erarbeiten und sollten mit der Unteren Wasserbehörde rechtzeitig abgestimmt werden.