Anmeldung von Personen aus der UkraineFür eine Anmeldung in Celle und die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis benötigen wir bitte folgende Dokumente von Ihnen:
Bitte übersenden Sie die Dokumente zu Nummer 1 (Identitätsdokumente mit Lichtbild) und Nummer 2 (Wohnungsgeberbestätigung) vorab per E-Mail an abh@celle.de. Den ausgefüllten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, ein Lichtbild, sowie die von Ihrem Wohnungsgeber ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung bringen Sie bitte zu Ihrem Termin mit. Bitte nutzen Sie nur diesen Weg der Kommunikation und geben Sie unbedingt Ihre Telefonnummer und weitere Kontaktdaten an. Neu: Ab dem 01.06.2022 sind alle Personen erkennungsdienstlich (ED-Behandlung) zu behandeln, bevor Ihnen ein Aufenthaltsdokument ausgestellt werden darf. Die ED-Behandlung erfolgt bei der zuständigen Ausländerbehörde. |
08.03.2022 |
Für Geflüchtete aus der Ukraine besteht ab 01.06.2022 ein grundsätzlicher Anspruch auf Sozialleistungen nach unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen.
Im Regelfall sind dies für erwerbsfähige Personen Leistungen in Form von Arbeitslosengeld II. Zuständig für die Bearbeitung ist das Jobcenter Celle.
Das Jobcenter Celle erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Jobcenter im Landkreis Celle
Georg-Wilhelm-Str. 14, 29223 Celle
Tel: (05141) 961940
Email: Celle@jobcenter-ge.de
Öffnungszeiten
persönlich mit Kurzauskünften am Servicepoint: Mo. – Fr. von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
persönlich nach telefonischer Vereinbarung bzw. Einladung zu individuellen Zeiten
telefonisch unter:
von Mo. – Do. von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Fr. 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Für Geflüchtete aus der Ukraine, die bereits die Altersgrenze von 65 Jahren überschritten haben oder die in der Ukraine eine Altersrente erhalten haben, besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter. Zuständig für die Bearbeitung ist die Abteilung Soziales der Stadt Celle.
Für die Geflüchteten aus der Ukraine, die noch vor der Identitätsklärung und der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis einen sofortigen und unabweisbaren Bedarf haben, besteht zunächst ein grundsätzlicher Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zuständig für die Bearbeitung ist ebenfalls die Abteilung Soziales der Stadt Celle.
Die Abteilung Soziales der Stadt Celle erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Fachdienst Soziales, Jugendarbeit und Sport
Am Französischen Garten 3, 29221 Celle
Telefon: (05141) 12 5000 (Information)
E-Mail: bildung.jugend.soziales@celle.de
Montag: 08.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 – 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 13:00 Uhr
Diese Website verwendet Cookies, die für den technischen Betrieb der Website notwendig sind und stets gesetzt werden.
Weitere Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung gesetzt, um statistische Daten zur Nutzung der Website in anonymisierter Form zu sammeln und damit die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Die Stadt Celle versteht diese Analyse als Bestandteil seines Internet-Services.
Sie können sich hier entscheiden, ob in Ihrem Browser ein Webanalyse-Cookie abgelegt werden darf, um der Stadt Celle die Erfassung und Analyse statistischer Daten zu ermöglichen. Ihre Einwilligung ist stets freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und kann jederzeit hier widerrufen werden.
Mehr dazu erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.