Landpacht- und Grundstücksverkehrsangelegenheiten
Landpachtangelegenheiten
Der/die Verpächter/in bzw. Pächter/in von Land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken auf dem Gebiet der Stadt Celle hat den Abschluss eines Landpachtvertrages oder Vertragsänderungen binnen eines Monats nach der Vereinbarung bei der Stadt Celle anzuzeigen, sofern die Fläche größer als 2 ha ist.
Die Stadt Celle bietet land- und forstwirtschaftlichen Betrieben derzeit folgende land- bzw. forstwirtschaftlichen Flächen zur Pacht an:
Gemarkung/Lage | Größe | Nutzung | Bewerbung bis | Frei ab |
Zurzeit keine Angebote |
Ihr Ansprechpartner:
Am Französischen Garten 1
29221 Celle
Karte anzeigen
(05141) 12 9422
(05141) 12 1199
Hans.Hollander@celle.de
332 (3. Obergeschoss West)
Adresse exportieren
Grundstücksverkehrsangelegenheiten
Das Grundstücksverkehrsgesetz schreibt vor, dass der Verkauf einer land- oder forstwirtschaftlichen Fläche ab einer Größe von 1 Hektar einer Genehmigung bedarf. Die Genehmigung kann versagt werden, wenn eine Fläche an jemanden verkauft werden soll, der nicht Land- oder Forstwirt/in ist und ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb am Erwerb dieser Fläche zu den gleichen Vertragsbedingungen interessiert ist.
Folgende Kaufverträge mit landwirtschaftlichen Flächen, bei denen ein Vorkaufsrecht ausgeübt werden kann, liegen zurzeit zur Genehmigung bei der Stadt Celle vor:
Gemarkung/Lage | Größe | Art | Fristablauf | AZ |
Zurzeit keine Angebote |
Der Antrag auf Grundstücksverkehrsgenehmigung für den Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Flächen ist zu richten an:
Stadt Celle
Zentraler Service
Abt. Liegenschaften,
Am Französischen Garten 1
29221 Celle
In der Regel erfolgt die Antragstellung durch den mit dem Vertragsabschluss beauftragten Notar.